Betriebsverfassungsgesetz
| Morphologie: | be|trieb|s|ver|fass|ung|s|ge|setz | 
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das [o.Pl.]: Gesetz, das die Mitwirkung u. Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen u. wirtschaftlichen Angelegenheiten in Betrieben der Privatwirtschaft vorsieht.