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rechtfertigen

Morphologie: rechtfert|ig|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
transitiv
lautet nicht ab
Partizip II mit haben
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[sw. V.; hat] [mhd. rehtvertigen= ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic= gerecht, gut, eigtl.= gerecht, gut machen]:

1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); b) [r. + sich] sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen.

2. als berechtigt, begründet erscheinen