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rechtlich

Morphologie: recht|lich
Grammatikangaben: Wortart: Adjektiv
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RECHTLICH

Morphologie: recht|lich
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Adj. [mhd. rehtlich, ahd. rehtlih, zu Recht]:

1. das Recht betreffend; gesetzlich: -e Fragen, Normen; -e Gleichstellung; eine -e Grundlage für etw. schaffen; einen -en Anspruch auf etw. haben; jmds. -er Vertreter sein; r. begründet, nicht zulässig sein; zu etw. r. verpflichtet sein.

2. (veraltend) rechtschaffen, redlich.