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messen

Sachgebiet: Physik
Jura
Morphologie: mess|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
intransitiv
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[st. V.; hat] [mhd. , ahd. , verw. mit 1Mal in dessen urspr. Bed. ?Abgemessenes?]:

1. a) durch Anlegen, Zugrundelegen eines Maßes ermitteln: die Größe von etw. m.; den Blutdruck m.; [bei jmdm.] Fieber m.; die Geschwindigkeit mit der Stoppuhr m.; sie maß (geh.; schätzte) die Entfernung mit den Augen; b) in seinen Maßen, seiner Größe bestimmen: etw. genau m.; jmdn. [mit dem Metermaß] m.; Flüssigkeiten misst man nach Litern.

2. eine bestimmte Größe, ein bestimmtes Maß h