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kündigen

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: künd|ig|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
intransitiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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KÜNDIGEN



[sw.V.; hat] [für älter: aufkündigen= die Auflösung eines Vertrages kundtun; mhd. kündigen= kundtun]: a) (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etw.) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jmdm. die Wohnung [zum Quartalsende] k.; die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden; die gekündigten Verträge; Ü jmdm. die Freundschaft, den Gehorsam k. (aufsagen); b) jmds. Mietverhältnis zu