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kennzeichnen

Sachgebiet: Technik
Morphologie: kennzeichn|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. mit einem Kennzeichen (2 a) versehen: Waren, Tiere k.; einen Weg durch Schilder/mit Schildern k.; etw. durch eine Aufschrift [als etw.] k.

2. a) jmdn., etw. durch Aufzeigen seiner Kennzeichen (1) in seiner Eigenart beschreiben, darstellen; charakterisieren: jmdn. als fleißig, mutig k.; dieses Wort ist als umgangssprachlich zu k.; durch etw. gekennzeichnet sein (sich durch etw. auszeichnen); die Autorin hat diese Figuren scharf gekennzeichnet; b) ein Kennzeichen