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huldigen

Morphologie: huld|ig|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
intransitiv
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[sw.V.; hat] [für mhd. hulden, zu Huld]:

1. (früher) sich einem Herrscher durch ein Treuegelöbnis unterwerfen: dem König, dem Landesfürsten h.

2. (geh. veraltend) jmdm. durch eine bestimmte Handlung, durch sein Verhalten seine Verehrung zu erkennen geben: das Publikum huldigte dem greisen Künstler mit nicht enden wollendem Beifall.

3. (geh., öfter leicht iron.) einer Sache mit Überzeugung anhängen, etw. mit [übertriebenem] Eifer vertreten: einer Mode h.; er huld