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freisprechen

Morphologie: frei|sprech|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Präfix: frei
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[st.V.; hat]:

1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien: der Angeklagte wurde freigesprochen; Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist sie nicht ganz freizusprechen.

2. (Handw.) nach bestandener Prüfung zum Gesellen od. Facharbeiter erklären: zwanzig Azubis wurden freigesprochen.