freisprechen
Morphologie:
| frei|sprech|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet ab |
| transitiv |
| Präfix: frei |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
freisprechen
- Teilwort von:
aus Mangel an Beweisen freisprechen,
einen Angeklagten freisprechen,
jemanden mangels Beweises freisprechen,
jemanden von der Sünde freisprechen,
jemanden von einer Anklage freisprechen
- -ung-Form von:
Freisprechung
- Form(en):
freigesprochen,
freisprechen,
freizusprechen,
freisprach,
freigesprochenen,
freigesprochene,
freispricht,
freisprachen,
freispreche,
freigesprochener,
freisprechenden,
freisprechende,
freisprechend,
freisprichst,
freispräche,
freisprächen,
freisprächet,
freisprechendes,
freisprechet,
freisprachst,
freisprächest,
freisprechest,
freisprecht,
freispracht
[st.V.; hat]:
1. (Rechtsspr.) durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien: der Angeklagte wurde freigesprochen; Ü vom Vorwurf der Eitelkeit ist sie nicht ganz freizusprechen.
2. (Handw.) nach bestandener Prüfung zum Gesellen od. Facharbeiter erklären: zwanzig Azubis wurden freigesprochen.