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erstatten

Sachgebiet: Ökonomie
Morphologie: er|statt|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [mhd. erstaten, zu Statt]:

1. (Unkosten o.Ä.) zurückzahlen, ersetzen, vergüten: alle Unkosten werden erstattet; die Firma erstattete ihr das Fahrgeld.

2. drückt in Verbindung mit bestimmten Substantiven aus, dass etw. in offizieller Form an entsprechender Stelle vorgebracht wird: gegen jmdn. Anzeige e. (jmdn. anzeigen); Meldung e. (etw. offiziell melden).