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entlasten

Sachgebiet: Technik
Computer
Morphologie: ent|last|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


ENTLASTEN

Morphologie: ent|last|en
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[sw.V.; hat] [mhd. entlasten]:

1. a) die Beanspruchung einer Person od. Sache mindern: seine Eltern im Geschäft e.; den Verkehr, die Straßen e.; b) von einer seelischen Belastung befreien: sein Gewissen e.

2. a) (Rechtsspr.) [teilweise] von einer zur Last gelegten Schuld befreien: den Angeklagten durch eine Aussage e.; b) (Kaufmannsspr.) jmds. Geschäftsführung nach Prüfung gutheißen: der Vorstand wurde entlastet.

3. (Geldw.) durch Tilgung einer Schuld ausgleichen: e