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entgelten

Morphologie: ent|gelt|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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[st.V.; hat] [mhd. en(t)gelten, ahd. intgeltan= zahlen; büßen, zu gelten] (geh.):

1. büßen: er hat diesen Fehler schwer e. müssen.

2. vergüten; jmdn. für etw. (eine Leistung od. Mühe) entschädigen: er entgalt mir diese Arbeit mit Undank; alle Mühen wurden mir entgolten.