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enteignen

Morphologie: ent|eign|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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Enteignen




[sw.V.; hat]: a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen: einen Hausbesitzer e.; b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen: ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.