enteignen
Morphologie:
| ent|eign|en |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| transitiv |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
beschlagnahmen,
expropriieren,
kollektivieren,
nationalisieren,
sozialisieren,
vergesellschaften,
verstaatlichen
- vergleiche:
depossedieren
- ist Synonym von:
beschlagnahmen,
expropriieren,
kollektivieren,
nationalisieren,
sozialisieren,
vergesellschaften,
verstaatlichen
Links zu anderen Wörtern:
- Synonym von:
depossedieren
- Grundform:
enteignen
- Teilwort von:
Besitz enteignen
- -ung-Form von:
Enteignung
- Form(en):
enteignet,
enteigneten,
enteignen,
enteignete,
enteignetes,
enteigneter,
enteignetem,
enteignenden,
enteigne,
enteignende,
enteignendem,
enteignender,
enteignend,
enteignetet,
enteignendes,
enteignetest,
enteignest
Enteignen
[sw.V.; hat]: a) jmdm. Eigentum durch legalen staatlichen Eingriff für öffentliche, dem Allgemeinwohl dienende Zwecke entziehen: einen Hausbesitzer e.; b) von Privateigentum in staatliches Eigentum überführen: ein Unternehmen, jmds. Vermögen e.