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einverleiben

Morphologie: ein|ver|leib|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
transitiv
lautet nicht ab
Präfix: ein
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[sw.V.; verleibt ein/(auch:) einverleibt, verleibte ein/(auch:) einverleibte; hat] [zu Leib]:

1. einer Sache, besonders dem eigenen Besitz, [unrechtmäßig, gewaltsam, annektierend] zuschlagen, eingliedern, hinzufügen: er hatte die eroberten Gebiete seinem Reich einverleibt.

2. [e.+ sich] (scherzh.) [eine größere Menge von etw.] essen, (seltener:) trinken: ich habe mir den übrig gebliebenen Kuchen einverleibt; Ü sich neue Erkenntnisse e. (geistig aneignen).