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brandmarken

Morphologie: brand|mark|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat] [eigtl.= mit einem Brandzeichen kenntlich machen]: [öffentlich] bloßstellen, anprangern, scharf kritisieren: er brandmarkte die Missstände; er war für immer [als Verbrecher] gebrandmarkt.