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bewirtschaften

Morphologie: be|wirtschaft|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. (bes. einen landwirtschaftlichen Betrieb, eine Gaststätte) wirtschaftend leiten, betreiben, versorgen: einen Bauernhof rentabel b.; eine [nur im Sommer] bewirtschaftete (als Gaststätte geöffnete) Hütte.

2. bestellen, landwirtschaftlich bearbeiten: ein Stück Land b.

3. Verbrauch, Zuteilung, Verkauf od. Vergabe von etw. staatlich kontrollieren, lenken u. einschränken, rationieren: Nahrungsmittel, Wohnraum, Devisen b.