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beschlagnahmen

Morphologie: be|schlag|nahm|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. in amtlichem Auftrag wegnehmen, der privaten Verfügungsgewalt entziehen; sicherstellen; konfiszieren: jmds. Vermögen b.; die Polizei beschlagnahmte das Diebesgut.

2. (scherzh.) für sich in Anspruch nehmen; mit Beschlag belegen: du beschlagnahmst mich schon den ganzen Tag.