Bekunden
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[sw.V.; hat] [aus der niederd. Rechtsspr., zu kunden, md. Nebenf. von künden]:
1. a) (geh.) zum Ausdruck bringen; deutlich (durch Worte, Gesten od. Mienen) zeigen: seine Bereitwilligkeit b.; b) (Rechtsspr.) vor Gericht aussagen, bezeugen: etw. eidlich b.
2. [b. + sich] (geh.) zum Ausdruck kommen; deutlich werden, sich zeigen: dadurch, darin bekundete sich ihr ganzer Hass.