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beklagen

Morphologie: be|klag|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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BEKLAGEN



[sw.V.; hat] [mhd. beklagen, ahd. bic(h)lagon]:

1. a) (geh.) über einen Verlust, Todesfall Empfindungen des Schmerzes, der Trauer in [lauten] Worten äußern: Menschenleben waren nicht zu b. (es gab keine Toten bei etw.); b) bedauern; über etw. klagen: den sozialen und politischen Wandel b.

2. [b. + sich] jmdm. gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o.Ä. klagend äußern.