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beherrschen

Morphologie: be|herrsch|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. über jmdn., etw. (bes. über ein unterworfenes, unterdrücktes Volk, Land) Macht ausüben; als Herrscher regieren: ein Volk, ein Land b.; Ü von einer Leidenschaft beherrscht (ihr unterworfen) sein.

2. zügeln, bezähmen, zurückhalten, unter Kontrolle halten: seine Leidenschaft, seinen Trieb b.; ich musste mich b., um nicht zu lachen; er kann sich nicht b.; R ich kann mich b.! (ugs.; keinesfalls werde ich das tun!).

3. a) [souverän] zu handhaben verste