Weiteres Nachschlagewerk   de-deDE-CN   en-cnEN-CN   leoLEO   googleGoogle   wikiWIKI

beglaubigen

Morphologie: be|glaub|ig|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:




[sw.V.; hat] [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]:

1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen: etw. notariell b.; eine Urkunde b.; dieser Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).

2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren: ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.