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beehren

Morphologie: be|ehr|en
be|ehr|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. a) (geh.) jmdm., einer Sache mit etw. (meist Besuch, Anwesenheit o.Ä.) Ehre erweisen: jmdn. mit seinem Besuch b.;(iron.:) er hat uns recht oft [mit seiner Anwesenheit] beehrt; b) (gespreizt) besuchen: beehren Sie uns bald wieder!

2. [b. + sich] sich erlauben, sich die Ehre geben (formelhaft in Briefen, Anzeigen u.Ä.): wir beehren uns, unserer verehrten Kundschaft mitzuteilen, dass ...; ihre Verlobung beehren sich anzuzeigen ...