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ausrufen

Morphologie: aus|ruf|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
intransitiv
Präfix: aus
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[st.V.; hat]:

1. spontan, in einem Ausruf (1) äußern: ?Wie schön!?, rief sie begeistert aus.

2. a) [laut rufend] nennen, mitteilen, bekannt geben: die Stationen, eine Bekanntmachung, die Schlagzeilen einer Zeitung a.; man hat sie auf dem Bahnsteig ausgerufen; b) öffentlich, offiziell verkünden, proklamieren: die Republik, einen Streik, den Notstand a.; jmdn. als Sieger a.; er wurde zum Kaiser ausgerufen; c) rufend zum Kauf anbieten, feilbieten: die Abendzeitung a.