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aufklären

Morphologie: auf|klär|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
reflexiv
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
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[sw.V.; hat]:

1. a) Klarheit in etw. Ungeklärtes bringen: ein Verbrechen a.; Vorkommnisse, die niemals aufgeklärt wurden; einen Irrtum, Widersprüche a.; b) [a.+sich] klar werden, sich auflösen u. nicht mehr rätselhaft sein: die Missverständnisse haben sich längst aufgeklärt.

2. a) jmds. Unwissenheit, ungenügende Kenntnis über etw., jmdn. beseitigen; jmdn. über etw., jmdn. genau unterrichten, informieren (damit er sich in Zukunft entsprechend verhalten kann): sie klärt