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anrufen

Sachgebiet: Telefonie
Morphologie: an|ruf|e|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Präfix: an
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


ANRUFEN



[st.V.; hat]:

1. durch Rufen jmdn. auf sich aufmerksam machen, jmds. Namen rufen: der Wachposten rief ihn an.

2. jmdn. bitten, vermittelnd, helfend o.ä. einzugreifen: eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht a.; jmdn. als Zeugen, um Hilfe a.; Gott um Gnade a.; sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen).

3. mit jmdm. telefonisch Verbindung aufnehmen: einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei a.; bei der Bank in München a.; jeden Tag a.; er hat schon