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absprechen

Morphologie: ab|sprech|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
Präfix: ab
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[st. V.; hat]:

1. a) aufgrund eines [gerichtlichen] Urteils aberkennen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.; b) behaupten, dass jmdm. eine bestimmte Eigenschaft o.Ä. fehlt: er sprach ihm jede Sachkenntnis ab; jmdm. ein Recht zu etw. a. (streitig machen).

2. a) [a. + sich] sich im Gespräch über eine Frage einigen u. einen gemeinsamen Beschluss fassen: ich hatte mich mit ihr abgesprochen; sie hatten sich abgesprochen (einen gemeinsamen Beschluss gefasst); b) besprechen u. fes