abheuern
Morphologie:
| ab|heu|er|n |
Grammatikangaben: |
Wortart: Verb |
| Partizip II mit haben |
| lautet nicht ab |
| Präfix: ab |
|
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:
abheuern
- -ung-Form von:
Abheuerung
- Form(en):
abgeheuert,
abheuern,
abheuertet,
abheuerest,
abheuerst,
abheuerte,
abheuertest,
abheuere,
abzuheuern,
abheueret,
abheuernd,
abheuert,
abheuerten
Abheuern
[sw.V.; hat]:
1. (Seemannsspr.) aus dem Dienst auf einem Schiff entlassen: ein Besatzungsmitglied a.
2. (Seemannsspr.) den Dienst auf einem Schiff aufgeben; abmustern: der zweite Steuermann hat abgeheuert.
3. (ugs.) [jmdm.] jmdn. abwerben: [einem Unternehmen] Arbeitskräfte a.