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abheuern

Morphologie: ab|heu|er|n
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
Präfix: ab
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Abheuern

Morphologie: ab|heu|er|n



[sw.V.; hat]:

1. (Seemannsspr.) aus dem Dienst auf einem Schiff entlassen: ein Besatzungsmitglied a.

2. (Seemannsspr.) den Dienst auf einem Schiff aufgeben; abmustern: der zweite Steuermann hat abgeheuert.

3. (ugs.) [jmdm.] jmdn. abwerben: [einem Unternehmen] Arbeitskräfte a.