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Zuschlag

Sachgebiet: Technik
Jura
Nachname
Morphologie: zu|schlag
Grammatikangaben: Wortart: Eigenname
Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Zuschlag, des Zuschlag[e]s, dem Zuschlag, den Zuschlag
die Zuschläge, der Zuschläge, den Zuschlägen, die Zuschläge
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zuschlag

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ZUSCHLAG

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der; -[e]s, Zuschläge:

1. a) bestimmter Betrag, um den ein Preis, Gehalt o.Ä. erhöht wird: etw. mit einem Z. von 10 Mark verkaufen; b) Entgelt, Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Entgelt, der normalen Gebühr zu zahlen ist: für Nachtarbeit werden Zuschläge gezahlt; der Intercity-Zug kostet Z.

2. (Eisenb.) zusätzliche Fahrkarte für die Benutzung von schnell fahrenden Zügen, die Zuschlag (1 b) kostet: einen Z. lösen.

3. a) durch H