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Wahlverteidiger

Sachgebiet: Jura
Rechtspflege Prozeßrecht
Morphologie: wahl|ver|teid|ig|er
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Wahlverteidiger, des Wahlverteidigers, dem Wahlverteidiger, den Wahlverteidiger
die Wahlverteidiger, der Wahlverteidiger, den Wahlverteidigern, die Wahlverteidiger
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der (Rechtsspr.): Verteidiger, den sich ein Angeklagter in einem Strafverfahren selbst wählt (im Unterschied zu einem Pflichtverteidiger); Vertrauensanwalt.