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Wahlrecht

Sachgebiet: Staatsrecht Verfassungsrecht
Morphologie: wahl|recht
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Wahlrecht, des Wahlrechts, dem Wahlrecht, das Wahlrecht
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das [o.Pl.]:

1. gesetzlich festgelegtes Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl: Frauen hatten dort kein W.; aktives W. (Recht, bei einer Wahl 2 a zu wählen); passives W. (Recht, sich bei einer Wahl 2 a wählen zu lassen); sein W. ausüben, nutzen; von seinem W. Gebrauch machen.

2. Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften zur Durchführung einer Wahl (2 a): das W. reformieren.