Wahlrecht
Sachgebiet: |
Staatsrecht Verfassungsrecht |
Morphologie:
| wahl|recht |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: sächlich |
| Flexion:
das Wahlrecht, des Wahlrechts, dem Wahlrecht, das Wahlrecht
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Links zu anderen Wörtern:
das [o.Pl.]:
1. gesetzlich festgelegtes Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl: Frauen hatten dort kein W.; aktives W. (Recht, bei einer Wahl 2 a zu wählen); passives W. (Recht, sich bei einer Wahl 2 a wählen zu lassen); sein W. ausüben, nutzen; von seinem W. Gebrauch machen.
2. Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften zur Durchführung einer Wahl (2 a): das W. reformieren.