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Vertrauensarzt

Sachgebiet: Medizin
Allgemeines
Sozialversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung
Morphologie: ver|trau|ens|arzt
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Vertrauensarzt, des Vertrauensarzt[e]s, dem Vertrauensarzt, den Vertrauensarzt
die Vertrauensärzte, der Vertrauensärzte, den Vertrauensärzten, die Vertrauensärzte
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der:

1. Arzt, der im Auftrag der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung Krankheitsfälle von Versicherten bes. im Hinblick auf Arbeitsunfähigkeit, Berufs- od. Erwerbsunfähigkeit zu begutachten hat.

2. Arzt, der als Berater einer privaten Krankenversicherung tätig ist.