Vertrauensmann
Sachgebiet: |
Jura |
| Arbeitsrecht Sozialrecht Recht der Tarifverträge |
Morphologie:
| ver|trau|ens|mann |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Vertrauensmann, des Vertrauensmann[e]s, dem Vertrauensmann, den Vertrauensmann
die Vertrauensmänner, der Vertrauensmänner, den Vertrauensmännern, die Vertrauensmänner
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Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
der:
1. [Pl. ...leute] Angehöriger des Vertrauensleutekörpers einer Gewerkschaft.
2. [Pl. ...männer, ...leute] Einzelperson, die die Interessen einer Gruppe gegenüber übergeordneten Stellen vertritt: der V. der Schwerbeschädigten.
3. [Pl. ...männer] jmd., der als vertrauenswürdige Persönlichkeit bei schwierigen od. geheimen Geschäften vertrauliche Verhandlungen für einen anderen führt.
4. (Rechtsspr.) V-Mann.