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Vertrauensmann

Sachgebiet: Jura
Arbeitsrecht Sozialrecht Recht der Tarifverträge
Morphologie: ver|trau|ens|mann
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Vertrauensmann, des Vertrauensmann[e]s, dem Vertrauensmann, den Vertrauensmann
die Vertrauensmänner, der Vertrauensmänner, den Vertrauensmännern, die Vertrauensmänner
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der:

1. [Pl. ...leute] Angehöriger des Vertrauensleutekörpers einer Gewerkschaft.

2. [Pl. ...männer, ...leute] Einzelperson, die die Interessen einer Gruppe gegenüber übergeordneten Stellen vertritt: der V. der Schwerbeschädigten.

3. [Pl. ...männer] jmd., der als vertrauenswürdige Persönlichkeit bei schwierigen od. geheimen Geschäften vertrauliche Verhandlungen für einen anderen führt.

4. (Rechtsspr.) V-Mann.