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Urteil




das; -s, -e [mhd. urteil, ahd. urteil(i), zu erteilen u. urspr.= das, was man erteilt, dann: Wahrspruch, den der Richter erteilt]:

1. (Rechtsspr.) (im Zivil- od. Strafprozess) richterliche Entscheidung, die einen Rechtsstreit in einer Instanz ganz od. teilweise abschließt: ein mildes, hartes, gerechtes U.; das U. ergeht morgen, ist [noch nicht] rechtskräftig; das U. lautet auf Freispruch, auf sieben Jahre [Freiheitsstrafe]; ein U. fällen, begründen, anerkennen, bestätigen, vollstrec