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Umkehrschluss

Morphologie: um|kehr|schluss
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der (Rechtsspr.): (bei der Gesetzesauslegung) Schlussfolgerung, die darin besteht, dass ein Rechtssatz, der einen bestimmten abgegrenzten Tatbestand regelt, für die nicht genannten Fälle nicht anwendbar ist: daraus folgt im U., dass ...