Stativ
[...], das; -s, -e [zu lat. stativus= (fest)stehend, zu: stare, Staat]: meist dreibeiniger, gestellartiger Gegenstand für bestimmte feinmechanische Apparate (z.B. Kameras), der zusammengeschoben, zusammengelegt werden kann u. auf dem die Geräte befestigt werden können.