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Schnellverfahren

Sachgebiet: Recht Allgemeine Verwaltung
Morphologie: schnell|ver|fahr|en
schnell|ver|fahr|en
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Schnellverfahren, des Schnellverfahrens, dem Schnellverfahren, den Schnellverfahren
die Schnellverfahren, der Schnellverfahren, den Schnellverfahren, die Schnellverfahren
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schnellverfahren

Morphologie: schnell|ver|fahr|en
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das:

1. (bes. Technik) technisches Verfahren, bei dessen Anwendung ein Herstellungsprozess o.Ä. besonders schnell abläuft; *im S. (ugs.; innerhalb [unangemessen] kurzer Zeit): etw. im S. erledigen.

2. (Rechtsspr.) Strafverfahren ohne vorausgehende schriftliche Anklage; beschleunigtes Verfahren.