Kranzgeld
Sachgebiet: |
Familienrecht |
Morphologie:
| kranz|geld |
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KRANZGELD
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das [nach dem Kranz, der früher bes. der Jungfrau als Schmuck zukam] (Rechtsspr.): Geldsumme, die eine unbescholtene Frau, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte, bei der Auflösung der Verlobung verlangen kann.