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Kollateralschaden

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der [nach engl. collateral = nebensächlich; zusätzlich] (militär.; verhüllend): bei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist u. nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird.