Koalitionsfreiheit
Sachgebiet: |
Staatsrecht Verfassungsrecht |
Morphologie:
| koal|it|i|on|s|frei|heit |
Links zu anderen Wörtern:
die [o.Pl.]: das Recht, Vereine u. Gesellschaften zu gründen, bes. im Rahmen des Arbeitslebens das Recht der Arbeitnehmer u. Arbeitgeber, sich zur Vertretung ihrer sozialen Interessen in Vereinigungen zusammenzuschließen; Vereinigungsfreiheit.