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Kenntnisnahme

Sachgebiet: Jura
Morphologie: kennt|nis|nahm|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Kenntnisnahme, der Kenntnisnahme, der Kenntnisnahme, die Kenntnisnahme
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die; - [zum

2.Bestandteil vgl. Abnahme] (Amtsdt.): das Zur-Kenntnis-Nehmen: nach K. der Akten; um gefällige K. [der Akten] wird gebeten; jmdm. ein Schreiben zur K. vorlegen.