Kanzler
der; -s, - [mhd. kanzel?re, ahd. kanzellari [ spätlat. cancellarius= hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]:
1. a) kurz für Bundeskanzler: welche Partei stellte den K.?; b) kurz für Reichskanzler.
2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist.
3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule.
4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger