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Kanzler




der; -s, - [mhd. kanzel?re, ahd. kanzellari [ spätlat. cancellarius= hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]:

1. a) kurz für Bundeskanzler: welche Partei stellte den K.?; b) kurz für Reichskanzler.

2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist.

3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule.

4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger