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Inventar

Beschreibung: banktechnischer Begriff
Sachgebiet: Rechnungswesen Steuer Revision
Archiv Museum
Allgemeines
Recht allgemein
Konkrete Objekte
Morphologie: in|vent|ar
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: sächlich
Flexion: das Inventar, des Inventars, dem Inventar, das Inventar
die Inventare, der Inventare, den Inventaren, die Inventare
Flexion: das Inventar, des Inventar[e]s, dem Inventar, das Inventar
die Inventare, der Inventare, den Inventaren, die Inventare
Pragmatikangaben: etym: lat.
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inventar



das; -s, -e [lat. inventarium, zu: invenire= (er-, vor)finden; erwerben]: a) Gesamtheit der zu einem Betrieb, Unternehmen, Haus, Hof o.Ä. gehörenden Einrichtungsgegenstände u. Vermögenswerte (einschließlich der Schulden): das I. eines Geschäfts, eines Hauses; totes I. (Gegenstände, Mobiliar o.Ä.); lebendes I. (Vieh); (scherzh.:) sie gehört schon zum lebenden I. der Firma; b) Verzeichnis des Besitzstandes eines Unternehmens, Betriebes, Hauses [das neben der Bilanz jährlich zu erstellen