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Hinterbliebenenrente

Sachgebiet: Jura
Sozialversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung
Morphologie: hinter|blieb|en|en|rent|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Hinterbliebenenrente, der Hinterbliebenenrente, der Hinterbliebenenrente, die Hinterbliebenenrente
die Hinterbliebenenrenten, der Hinterbliebenenrenten, den Hinterbliebenenrenten, die Hinterbliebenenrenten
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HINTERBLIEBENENRENTE



die: staatliche Rente für Hinterbliebene (bes. Witwen u. Waisen), die im Rahmen der Sozialversicherung gewährt wird.