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Einkindschaft

Sachgebiet: Mittelalter
Neuzeit
Jura
Morphologie: ein|kind|schaft
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Einkindschaft, der Einkindschaft, der Einkindschaft, die Einkindschaft
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die; - (Rechtsspr. früher): Vertrag bei Wiederverheiratung, durch den die Kinder des einen Ehegatten aus erster Ehe den Nachkommen aus der neuen Ehe völlig gleichgestellt sind, auch in Beziehung zum neuen Ehegatten.