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einklagen

Morphologie: ein|klag|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet nicht ab
transitiv
Präfix: ein
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[sw.V.; hat]: a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen: Schulden, 80000 Mark e.; der eingeklagte Betrag; b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern: Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze e.