einklagen
| Morphologie: | ein|klag|en | 
| Grammatikangaben: | Wortart: Verb | 
|  | Partizip II mit haben | 
|  | lautet nicht ab | 
|  | transitiv | 
|  | Präfix: ein | 
|  | 
Relationen zu anderen Wörtern:
Links zu anderen Wörtern:
- Grundform:  
einklagen
- Teilwort von:  
sein Recht einklagen, 
Schulden einklagen
- -ung-Form von:  
Einklagung
- Form(en):  
einklagen, 
einzuklagen, 
eingeklagt, 
einklagt, 
einklagte, 
eingeklagten, 
einklagten, 
eingeklagte, 
einklage, 
einklagenden, 
einzuklagendes, 
einzuklagende, 
eingeklagter, 
eingeklagtes, 
einzuklagender, 
einklagend, 
einzuklagenden, 
einklaget, 
einklagtet, 
einklagende, 
einklagest, 
einklagst, 
einklagtest
 
[sw.V.; hat]: a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen: Schulden, 80000 Mark e.; der eingeklagte Betrag; b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern: Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze e.