Besitzer
Sachgebiet: |
Jura |
| Schuldrecht |
| Sachenrecht |
Morphologie:
| be|sitz|er |
| be|sitz|er |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: männlich |
| Flexion:
der Besitzer, des Besitzers, dem Besitzer, den Besitzer
die Besitzer, der Besitzer, den Besitzern, die Besitzer
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Eigentümer,
Eigner,
Halter,
Hauswirt,
Herr,
Inhaber,
Nutznießer,
Vermieter
- vergleiche:
Eigentümer,
Eigner,
Hausherr,
Inhaber,
Mieter,
Patron,
Pächter
- ist Synonym von:
Eigentümer,
Eigner,
Grundherr,
Halter,
Hausbesitzer,
Herr,
Inhaber,
Ladeninhaber,
Nutznießer,
Verfügungsberechtigter,
Vermieter
- wird referenziert von:
Eigentümer,
Inhaber
Links zu anderen Wörtern:
- falls negativ bewertet
Pseudobesitzer
- Grundform:
Besitzer
- Antonym von:
Nichtbesitzer
- ist ein(e)
Personenbezeichnung
- Teilwort von:
Besitzer wechseln,
ohne Besitzer,
schnell den Besitzer wechseln,
Besitzer der Aktienmehrheit,
bösgläubiger Besitzer,
Besitzer der Aktienminderheit,
gutgläubiger Besitzer,
Besitzer einer gutbestückten Bibliothek
- Form(en):
Besitzer,
Besitzern,
Besitzers
- -er-Adj. / Einwohner von Stadt:
Besitz,
Besitz (Gemeinde)
- Weibl. Form:
Besitzerin
BesitzeR
der; -s, -: jmd., der etw. besitzt: B. einer Fabrik sein; der ursprüngliche, rechtmäßige, neue B.; das Lokal hat den B. gewechselt.