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Beihilfe

Sachgebiet: Jura
Öffentliche Verwaltung Öffentlicher Dienst
Strafrecht
Morphologie: bei|hilf|e
bei|hilf|e
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Beihilfe, der Beihilfe, der Beihilfe, die Beihilfe
die Beihilfen, der Beihilfen, den Beihilfen, die Beihilfen
Relationen zu anderen Wörtern: Links zu anderen Wörtern:


BEIHILFE

beihilfe

Morphologie: bei|hilf|e
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die; -, -n:

1. [Geld]unterstützung, materielle Hilfe: eine einmalige B. erhalten.

2. [o.Pl.] (Rechtsspr.) Mithilfe bei der Vorbereitung od. Ausführung einer Straftat: jmdn. wegen B. zum Mord verurteilen.

3. (veraltend) Hilfe, [geistige] Unterstützung.