Beihilfe
Sachgebiet: |
Jura |
| Öffentliche Verwaltung Öffentlicher Dienst |
| Strafrecht |
Morphologie:
| bei|hilf|e |
| bei|hilf|e |
Grammatikangaben: |
Wortart: Substantiv |
| Geschlecht: weiblich |
| Flexion:
die Beihilfe, der Beihilfe, der Beihilfe, die Beihilfe
die Beihilfen, der Beihilfen, den Beihilfen, die Beihilfen
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Relationen zu anderen Wörtern:
- Synonyme:
Hilfeleistung,
Unterstützung,
Zusatzleistung
- vergleiche:
Assistenz,
Subvention
- ist Synonym von:
Fördermittel,
Hilfeleistung,
Hilfsstellung,
Mitwirkung,
Subvention,
Unterstützung,
Vorschub,
Zusatzleistung,
Zuschuß,
Zuwendung
- wird referenziert von:
Subvention,
Zuschuß
Links zu anderen Wörtern:
- falls positiv bewertet
Sonderbeihilfe
- Grundform:
Beihilfe
- Antonym von:
Nichtbeihilfe
- ist ein(e)
Hilfe
- Teilwort von:
Beihilfe erhalten,
angeklagt wegen Beihilfe,
Beihilfe leisten,
Beihilfe zur Tat,
eine Beihilfe kürzen,
Anspruch auf Beihilfe haben,
Beihilfe zum Umzug,
zusätzliche Beihilfe,
aufgelaufene Beihilfe,
Beihilfe in einem Verbrechen leisten,
eine Beihilfe gewähren,
Leisten von Beihilfe
- Synonym von:
Subvention
- Form(en):
Beihilfe,
Beihilfen
BEIHILFE
beihilfe
Links zu anderen Wörtern:
die; -, -n:
1. [Geld]unterstützung, materielle Hilfe: eine einmalige B. erhalten.
2. [o.Pl.] (Rechtsspr.) Mithilfe bei der Vorbereitung od. Ausführung einer Straftat: jmdn. wegen B. zum Mord verurteilen.
3. (veraltend) Hilfe, [geistige] Unterstützung.