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beiladen

Morphologie: bei|lad|en
Grammatikangaben: Wortart: Verb
Partizip II mit haben
lautet ab
transitiv
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[st.V.; hat]:

1. zu einer anderen, der eigentlichen Ladung [in einem Möbel-, Güterwagen, Schiff o.Ä.] laden: seine paar Habseligkeiten konnte er einem größeren Möbeltransport b.

2. (Rechtsspr.) jmdn., der als Dritter an einer Entscheidung interessiert ist, amtlich zur Verhandlung des Verwaltungsgerichts laden.