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Ausfertigung

Sachgebiet: Recht Allgemeine Verwaltung
Morphologie: aus|fert|ig|ung
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
Flexion: die Ausfertigung, der Ausfertigung, der Ausfertigung, die Ausfertigung
die Ausfertigungen, der Ausfertigungen, den Ausfertigungen, die Ausfertigungen
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die; -, -en: a) das Ausfertigen; b) ausgefertigtes Schriftstück o.Ä.: ein Lebenslauf in vier -en (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt); c) (Rechtsspr.) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z.B. Urteil, notarielle Urkunde): die A. hat die Kraft des Originals; d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung.