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Auflassung

Sachgebiet: Sachenrecht
Morphologie: auf|lass|ung
Grammatikangaben: Wortart: Substantiv
Geschlecht: weiblich
meist Singular
Flexion: die Auflassung, der Auflassung, der Auflassung, die Auflassung
die Auflassungen, der Auflassungen, den Auflassungen, die Auflassungen
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die; -, -en [Pl. selten]:

1. a) (landsch., bes. südd., österr.) Schließung, Aufgabe; b) (Bergbau) Stilllegung.

2. (Rechtsspr.) Übereignung eines Grundstücks beim Grundbuchamt od. vor einem Notar in Anwesenheit von Veräußerer u. Erwerber.

3. *die A. geben (landsch. scherzh.; als Gastgeber eine Festlichkeit eröffnen): der Jubilar hob sein Glas und gab die A.