Anwalt
der; -[e]s, Anwälte [mhd. anwalte = Bevollmächtigter, ahd. anawalto = Machthaber, zu walten, eigtl. = jmd., der über etw. Gewalt hat]:
1. Rechtsanwalt: sich als A. niederlassen; ich habe mir einen A. genommen; sich vor Gericht durch seinen A./von seinem A. vertreten lassen.
2. Verfechter einer Sache; Fürsprecher: als A. einer guten Sache auftreten.